Corona Hinweise
MIT ABSTAND AM BESTEN
Veranstaltungen mit VIVALPIN in Zeiten von Corona
Wir bieten unseren Kunden und damit auch Ihren Gästen einen, nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben sicheren und hygienischen „Raum“ für Ihre In-und Outdoor-Veranstaltung.
Dazu gehören die Einhaltung von Abstandsauflagen, Desinfektionsmöglichkeiten, Vorab-Informationen zu speziellen Vorgaben gebuchter Locations, besondere Maßnahmen für möglichst kontaktlose Outdoor-Programme und besonders geschulte VIVALPIN-Mitarbeiter.
Eine Einweisung in die am Veranstaltungsort eingebrachten Hygieneschutzmaßnahmen, erforderlichen Verhaltensregeln sowie die Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner werden vor Ort durchgeführt. Dazu gehört die Notwendigkeit des persönlichen Mitführens und etwaigen Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes. Dieser ist während der Veranstaltung jederzeit bei sich zu führen und vor allem bei Unterschreitung der Mindestabstände zu tragen.
VIVALPIN PERSONAL
Unser Team aus professionellen Trainern und Berg-, bzw. Outdoor-Spezialisten hält sich während des Veranstaltungszeitraums an die geltenden Abstandregeln und trägt im Indoor-Bereich einen Mund-Nasen-Schutz.
TEAMÜBUNGEN UND/ODER BERGSPORT-AKTIVITÄTEN
Unsere Programme werden, soweit als möglich kontaktlos umgesetzt und der Mindestabstand eingehalten.
Sollte dies nicht möglich sein, werden Personal und Teilnehmer dazu angehalten Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zusätzlich werden Einmal-Handschuhe und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.
Die persönliche Schutzausrüstung oder benötigtes Teamübungsmaterial, das für die gebuchten Programme notwendig ist, werden nach jeder Nutzung eines Teilnehmers desinfiziert, bzw. den Teilnehmern für den kompletten Veranstaltungszeitraum zur exklusiven Nutzung zur Verfügung gestellt.
REGELN ALLGEMEIN
(nach § 14a Tagungen und Kongresse (6. BayIfSMV vom 19.06.2020)
Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen, die beruflich oder dienstlich veranlasst sind, sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Der Veranstalter hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
- In geschlossenen Räumen sind höchstens 100 und unter freiem Himmel höchstens 200 Teilnehmer zugelassen. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen beträgt die Anzahl der möglichen Teilnehmer in geschlossenen Räumen höchstens 200 und unter freiem Himmel höchstens 400.
- Für die Teilnehmer gilt in geschlossenen Räumen Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden oder das Wort haben.
- Der Veranstalter hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.